Rechengrößen bei Kapitallebensversicherungen
Bei Kapitallebensversicherungen gibt es vier relevante Rechengrößen: Den Sparanteil, den Garantiezins, die jährlichen Überschußanteile und die Schlussüberschussbeteiligung.
1. Sparanteil
Von den eingezahlten Beiträgen werden die Abschluß- und Verwaltungskosten, sowie die Kosten für den Risikoschutz (z. B. bei Tod) abgezogen. Die Differenz fließt als Sparanteil in den verzinslichen Versicherungstopf.
2. Garantiezins
Dies ist eine Mindestverzinsung, die laut Gesetz nicht mehr als 60% des Durchschnitts der Renditen von zehnjährigen Staatsanleihen betragen darf. Seit 2007 beträgt der Garantiezins 2,25%.
3. Jährlich gutgeschriebene Direktverzinsung
Die jährlichen Überschußanteile werden aus der Rendite der Kapitalanlagen, der Sterblichkeit (Risikoüberschuß) und den Kosten (Kostenüberschuß) berechnet. Aus dem Ergebnis wird ein Teil für die Direktverzinsung verwendet – der andere Teil (Rückstellung für Beitragsrückgewähr – RfB) fließt in die Schlussüberschussbeteiligung.
4. Schlussüberschussbeteiligung
Die Schlussüberschussbeteiligung entsteht aus den angesammelten Rückstellungen für Beitragsrückgewähr gemäß Punkt 3.
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