Doppelbesteuerungsabkommen
Die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), welche Deutschland mit weit über 70 Staaten abgeschlossen hat, sind vor allem für Anleger von geschlossenen Fonds interessant die in diesen Ländern investieren.
In Deutschland sind die Einkünfte aus diesen Fonds nicht direkt zu versteuern. Das heißt, der deutsche Fiskus verzichtet aufgrund des Belegenheitsprinzips auf die Besteuerung ausländischer Erträge.
Die Fonds-Investoren kommen dadurch in den Genuß der oftmals hohen Freibeträge und günstigeren Steuersätze im Ausland.
Folgende Fonds bieten Steuervorteile durch die Doppelbesteuerungsabkommen:

