Denkmalabschreibung

Beim Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie können die Erwerber den Sanierungsaufwand über einen Zeitraum von 12 Jahren zu 100% abschreiben. Hierfür gelten im Zeitverlauf folgende Abschreibungssätze:

  • jeweils 9% in den ersten acht Jahren und
  • je 7% in den darauf folgenden vier Jahren

Die Denkmalabschreibung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft wie z. B. daß es sich bei dem abzuschreibenden Objekt um ein Baudenkmal handelt und der Erwerb im unsanierten Zustand erfolgt!

Zusätzlich zur Denkmalabschreibung kann noch die Abschreibung auf die Altbausubstanz, einschließlich der Anschaffungskosten mit einem Abschreibungssatz von 2,5% (bei ursprünglicher Fertigstellung des Gebäudes vor dem 01.01.1925) angesetzt werden. Auch diese Abschreibung erfolgt letztendlich zu 100% also 40 Jahre lang!






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