Tonnagesteuer

Einleitung

Einleitung

Schiffsbeteiligungen hatten bei der Vermögensanlage lange Zeit den “Nimbus” einer “perfekten und kalkulierbaren Geldmaschine”.

Der stetige Aufwärtstrend im Welthandel bis 2008, in Verbindung mit dem Steuervorteil durch die Tonnagesteuer machte die Beteiligung an Schiffen, nach Immobilienfonds zu den gefragtesten Beteiligungsmodellen in Deutschland.

Spätestens nach dem starken Einbruch der Charterraten im Zusammenhang mit der Wirtschafts- und Finanzkrise wurde klar, daß auch hier die “Bäume nicht in den Himmel wachsen”.

Gleichwohl konnte man durch geschicktes antizyklisches investieren mit Schiffsbeteiligungen am Zweitmarkt (so wie übrigens auch mit Aktienfonds) sicherlich in den letzten zwei Jahren so manchen Euro gutmachen!

Abseits aller Spekulationen bleiben aber die Perspektiven der Weltwirtschaft einschließlich Schiffahrt sicherlich noch für längere Zeit mehr als fragwürdig.

Wenn überhaupt, sehen wir heute nur bei den antizyklischen Schiffsbeteiligungskonzepten (vgl. Rubrik oben) ein akzeptables Chancen-Risiko Verhältnis.

Hintergrund

Hintergrund

Um die Schiffahrtsindustrie in Deutschland zu fördern und die dortigen Arbeitsplätze zu sichern gibt es schon seit langer Zeit entsprechende Steuervergünstigungen.

In diesem Zusammenhang wurde im Jahre 1999 die Tonnagesteuer eingeführt, um eine Angleichung in der Besteuerung von Schiffen innerhalb der Europäischen Union zu erreichen.

Damit ein Schiff nach den Grundsätzen der Tonnagesteuer besteuert werden kann, ist es heute nicht mehr notwendig, unter deutscher Flagge zu fahren.





Voraussetzungen

Voraussetzungen

Für die Tonnagebesteuerung muß ein Schiff folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Betrieb im internationalen Verkehr
  • Bereederung und Geschäftsleitung im Inland
  • unwiderruflicher Antrag der Schiffahrtsgesellschaft





Steuervorteil

Steuervorteil

Die Tonnagesteuer ist prinzipiell ein besonderes Verfahren zur Gewinnermittlung, bei dem eine pauschale Besteuerung nach der Schiffsgröße erfolgt!

In den meisten Fällen kommen Investoren von Schiffsbeteiligungen dadurch in den Genuß quasi steuerfreier Ausschüttungen. Die nachfolgende Grafik verdeutlicht den (gravierenden) Unterschied zu einer Zinsanlage (bitte zum Vergrößern anklicken):



Pauschalen

Pauschalen

Unabhängig vom tatsächlichen Gewinn eines Schiffes, wird bei der Tonnagebesteuerung ein pauschaler Gewinn, anhand der Nettoraumzahl (NRZ) des Schiffes angesetzt. Hierbei gilt folgende Tabelle:

Nettoraumzahl (NRZ) Je volle 100 NRZ und Betriebstag
bis zu 1.000 0,92 €
über 1.000 bis zu 10.000 0,69 €
über 10.000 bis zu 25.000 0,46 €
über 25.000 0,23 €







In der Praxis fällt für einen Anleger, der 100.000€ an einer Schiffsbeteiligung gezeichnet hat lediglich ein steuerpflichtiger Betrag von wenigen 100€ an!

Unterschiedsbetrag


Unterschiedsbetrag

Der sogenannte “Unterschiedsbetrag” ist nur bei den früheren ”Kombimodellen” relevant, bei denen die Schiffe erst während der Laufzeit zur Tonnagebesteuerung gewechselt haben.

Hierbei wird beim Wechsel der Besteuerungsmethode, durch die Eigentümer des Schiffes und durch die zuständigen Finanzämter der sogenannte Unterschiedsbetrag ermittelt, der als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung dient.

Hierzu gibt es eine ausführliche Erläuterung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PriceWaterhouseCoopers: Unterschiedsbetrag





Antizyklische Schiffsbeteiligungskonzepte


Antizyklische Schiffsbeteiligungskonzepte

Hierbei handelt es sich um Angebote an Schiffsbeteiligungen, bei denen die Fondsgesellschaften Schiffe zu den derzeit günstigen Preisen einkaufen um diese bei einer Erholung des Marktes wieder mit Gewinn zu veräußern.

Mittlerweile gibt es hier einige Angebote der verschiedenen Emissionshäuser.

Die Erfolgsaussichten dieser Angebote sind unterschiedlich ausgeprägt. Gerne können wir Ihnen hierzu Informationen geben, anhand derer Sie sehr schnell die “Spreu vom Weizen” trennen!

Rufen Sie einfach für ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch an. Telefon: 09071 6835




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