Grunderwerbsteuer
Der Grunderwerbsteuer unterliegen Kaufverträge und andere Rechtsgeschäfte, die zum Erwerb eines inländischen Grundstücks bzw. einer Immobilie führen. Obwohl nicht zwingend, bezahlt die Grunderwerbsteuer in den meisten Fällen der Käufer.
Nach dem Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) beträgt der Steuersatz 3,5 Prozent. Allerdings dürfen die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen, was zu abweichenden Sätzen führen kann.

