Abgeltungsteuer
Die Abgeltungsteuer ist eine Form der Einkommensteuer, die seit dem 01.01.2009 auf Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) erhoben wird.
Der Steuersatz beträgt pauschal 25% – inclusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ca. 28% . In der Kapitalanlage sind vor allem Zinsanlagen, Aktien und Investmentfonds davon betroffen!
Im Bereich der geschlossenen Fonds gelten hauptsächlich andere Besteuerungsgrundlagen. So können z. B. durch die Vorteile der Tonnagesteuer oder der Doppelbesteuerungsabkommen attraktive Steuervorteile genutzt werden.
Erdöl ist wegen der drohenden Verknappung und steigenden Nachfrage ein lohnendes Thema – folgende Beteiligung an Öl- und Gasquellen in Kanada erwirtschaftet laufende monatliche und nahezu steuerfreie Ausschüttungen:

