Teileinkünfteverfahren
Seit 2009 gilt für gewerbliche Einkünfte bei Kapitalanlagen das Teileinkünfteverfahren. Dadurch müssen 60 % der Dividenden und Veräußerungsgewinne versteuert werden und 40 % bleiben steuerfrei.

Seit 2009 gilt für gewerbliche Einkünfte bei Kapitalanlagen das Teileinkünfteverfahren. Dadurch müssen 60 % der Dividenden und Veräußerungsgewinne versteuert werden und 40 % bleiben steuerfrei.
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