Steuervorteile bei Auslands-Beteiligungen
Durch das Doppelbesteuerungsabkommen und günstige Steuersätze im Investitionsland, kommen deutsche Kapitalanleger bei Auslands-Beteiligungen häufig in den Genuß von Steuervorteilen.
Wer zum Beispiel in geschlossene US-Immobilienfonds investiert, zahlt in USA bis zu Erträgen von 3700 US-Dollar p. a. keine Steuern – für übersteigende Beträge gelten die günstigen US-Steuersätze. In Deutschland sind die Erträge bis auf den Progressionsvorbehalt steuerfrei!
Das Emissionshaus Jamestown – ein seit rund 30 Jahren tätiger US-Immobilienspezialist mit ausgezeichneter Leistungsbilanz bietet aktuell mit dem “Jamestown 27” eine aussichtsreiche Anlagemöglichkeit an. Anleger haben hier zwar ein Währungsrisiko, da die gesamte Investition im US-Dollar angesiedelt ist – das Risiko relativiert sich jedoch angesichts des Euro-Abwärtstrends seit etwa drei Jahren!
Eine weitere Auslandsbeteiligung, die in Öl- und Gasfelder in Kanada investiert, profitiert ebenfalls vom Doppelbesteuerungsabkommen, von der “Euro-Schwäche” und natürlich vom steigenden Ölpreis. Informieren Sie sich hier:

