Informationen zu Investmentfonds
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Bei Investmentfonds wird das vom Anleger eingezahlte Kapital von einer Fonds- oder Kapitalanlagegesellschaft (KAG) in unterschiedliche Wertpapierarten (Aktien, Anleihen, Immobilien, oder sonstige Finanzmarktinstrumente…) investiert. Dementsprechend heißen die verschiedenen Arten von Investmentfonds: Aktienfonds, Rentenfonds (Anleihen) oder Immobilienfonds.
Im Gegensatz zum Direktkauf von einzelnen Wertpapieren kann hier auch mit kleinen Summen eine breite Streuung oder „Diversifizierung” erreicht werden. Um Zugriff auf eine umfangreiche Palette an Investmentfonds zu haben und wegen Vorteilen in der Abwicklung, empfiehlt es sich ein Depot bei einer sogenannten Fondsplattform einzurichten. Für einen Vergleich der Fondsplattformen klicken Sie bitte hier: Vergleich Fondsplattformen
Sie haben bereits Investmentfonds und wünschen sich höhere Renditen – oder günstigere Gebühren? Kontaktieren Sie uns und Sie erhalten ein gutes Angebot:
Breite Streuung
Im Vergleich zum Kauf von Aktien kann mit Investmentfonds bereits mit relativ kleinen Summen eine große Streuung auf die verschiedensten Märkte und Wertpapiere erreicht werden.
Wer z. B. Anteile des globalen Aktienfonds DJE Dividende & Substanz für nur 500€ erwirbt, besitzt damit indirekt eine Palette von ca. 200 Aktien!
Damit ist das Risiko im Vergleich zum Kauf einzelner Aktien wesentlich niedriger.
Rechtliche Sicherheit
Investmentgesellschaften bedürfen spezieller Zulassungen. In Deutschland werden sie von der „BaFin” überwacht.
Bei einer Insolvenz der Investmentgesellschaft ist das Geld der Anleger insofern geschützt, da es sich um Sondervermögen handelt auf das weder die Depotbank noch die Investmentgesellschaft Zugriff hat.
Inflationsschutz
Grundsätzlich sind ja die wichtigsten Wertpapiere in die ein Investmentfonds investieren kann Aktien, Anleihen und Immobilien.
Inflationsschutz bieten aber nur Aktien und Immobilien.
Investmentfonds, die in Anleihen oder sonstige Geldwerte investieren unterliegen nicht nur der Geldentwertung, sondern erleiden bei Inflationsphasen zusätzlich auch noch Kursverluste!
Steuern
Seit Einführung der Abgeltungsteuer in 2009, werden Gewinne aus Investmentfonds mit pauschal 25% versteuert (zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer).
Ebenfalls seit Bestehen der Abgeltungsteuer können bereits realisierte Verluste aus Investmentfonds unter bestimmten Umständen mit Gewinnen verrechnet werden. Die Verluste werden im sogenannten Verlustverrechnungstopf deklariert.
Die Informationen aus dem Verlustverrechnungstopf können beim Wechsel der Verwahrstelle (Banken, Fondsplattformen…) mit übertragen werden.

