UCITS III – Fonds
Einleitung
Die sogenannten “UCITS III – Fonds” sind Investmentfonds, welche die Anforderungen der entsprechenden EU-Fondsrichtlinie erfüllen. Eine weitere Bezeichnung für UCITS (Undertakings for Collective Investments in Transferable Securities) ist der eingedeutschte Begriff “OGAW” (Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren).
Als UCITS III – Fonds kommen z. B. die Fonds-Kategorien Aktienfonds, Rentenfonds, Geldmarktfonds, Mischfonds, vermögensverwaltende Fonds, Indexfonds (ETF`s), Dachfonds oder auch Hedgefonds in Frage.
Kennzeichen dieser Fonds ist, daß sie der Zulassungspflicht unterliegen und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert werden. Ferner bieten sie die Möglichkeit in eine größere Palette von Finanzinstrumenten und Strategien zu investieren als herkömmliche Investmentfonds.
Durch die Klassifizierung nach UCITS III oder OGAW ist es für Fondsgesellschaften nun möglich, auch Hedgefonds- oder Hedgefonds-ähnliche Produkte anzubieten, die regulierte Anlagerichtlinien aufweisen.
Anlagerichtlinien von UCITS III - Fonds
Nach den Anlagerichtlinien eines klassischen UCITS Fonds als EU-konformer Investmentfonds muß das Fondsvermögen in folgende Anlagen investiert werden:
a) Wertpapiere und Wertrechte, die an einem geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden
b) Wertpapiere aus Neuemissionen, sofern sie an einem geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt zum Handel vorgesehen sind und spätestens nach einem Jahr ab dem Datum der Liberierung zum Handel zugelassen werden
c) Sichteinlagen oder kündbaren Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens zwölf Monaten bei Kreditinstituten, die ihren Sitz in einem Mitgliedsstaat des EWR haben
d) Geldmarktinstrumente
e) Fondsanteile an Fonds, die entweder nach der EU-Fondsrichtlinie aufgesetzt wurden (UCITS), UCITS-ähnliche Fonds (bis zu 30% des Fondsvolumens) oder geschlossene Fonds mit täglicher Liquidität an der Börse sind („Exchange Traded Investments, diese dann ohne Einschränkung der Zielinvestments, Diversifikationsregelungen und Leverage-Vorschriften innerhalb des ETI)

