Fonds-Entnahmeplan
Einleitung
Bei den meisten Investmentfonds kann ab bestimmten Anlagesummen ein sogenannter Auszahl- oder Entnahmeplan eingerichtet werden. So können Anleger – ähnlich wie bei einer Verrentung – ein regelmäßiges Zusatzeinkommen erhalten.
Im Wettbewerb dazu stehen sofortbeginnende Rentenversicherungen, die oft als ideale Instrumente zur Verrentung von angespartem Kapital angeboten werden.
Was Anbieter dieser Produkte meist “unter den Tisch kehren” ist, daß die Kunden zuerst einmal mit hohen Abschlußkosten belastet werden und ferner allerhand “Handicaps” in Punkto Eigentum, Flexibilität und sonstigen Unwägbarkeiten in Kauf nehmen müssen. Ganz zu schweigen davon, daß den Inflationsrisiken im Zusammenhang mit der globalen Staatsverschuldung nicht Rechnung getragen wird!
Im Gegensatz zur “Versicherungsvariante”, bleibt der Anleger eines Fonds-Entnahmeplans weiterhin Eigentümer seines Vermögens und kann jederzeit über sein investiertes Kapital (zum jeweiligen Kurswert) ganz oder teilweise verfügen. Eine Gegenüberstellung finden Sie unter dem Menüpunkt “Fonds-Entnahmeplan versus Rentenversicherung“.
Je nachdem, um welche Art von Investmentfonds es sich handelt, bzw. welche Prognoserendite für die künftigen Auszahlungen angenommen wird, sind Entnahmen zwischen 5 und 8% jährlich vorstellbar!
Insbesondere bei den Entnahmeplänen aus Aktienfonds ist es sinnvoll, eine Rücklage zu bilden um die Entnahmen im Falle einer stark negativen Börsenentwicklung für eine bestimmte Zeit aussetzen zu können.
Über die Menüpunkte oben können Sie sich die Beispielberechnungen für Entnahmepläne mit Aktienfonds und offenen Immobilienfonds ansehen.
Entnahmepläne mit Aktienfonds
Für einen Entnahmeplan sind kontinuierliche Erträge wichtig – eine Vorgabe, die Aktienfonds üblicherweise kaum erfüllen können.
Gleichwohl gibt es Fonds, bei denen man aufgrund ihrer Anlagestrategie, sowie der Expertise und Kontinuität des Fondsmanagements auch weiterhin davon ausgehen kann, daß sie besser als der Markt abschneiden und die Verluste gleichzeitig geringer ausfallen! Selbst bei vergleichsweise hohen Entnahmen von z. B. 8% jährlich kann das eingezahlte Kapital langfristig sogar noch aufgebaut werden.
Zwei gute globale Aktienfonds sind der bewährte und überaus renditestarke ”Carmignac Investissement A” und der ebenfalls sehr erfolgreiche und gleichzeitig sehr solide ”FMM-Fonds” (Fondsmanagement DJE Kapital AG):
| Anlagesumme 100.000€ – Entnahme von 8% jährlich = 8000€ bzw. 667€ monatlich (zum Stichtag 30.09.2010) | |
| Carmignac Investissement A | FMM-Fonds |
| Entnahmezeitraum 01.02.1989 – 30.09.2010 | Entnahmezeitraum 01.09.1987 – 30.09.2010 |
| Entnahmesumme insgesamt: 173.333€ | Entnahmesumme insgesamt: 184.668€ |
| Depotwert am 30.09.2010: 356.444€ | Depotwert am 30.09.2010: 179.855€ |
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Entnahmepläne mit offenen Immobilienfonds
Bei offenen Immobilienfonds können keine so hohen Renditen erwartet werden als bei Aktienfonds – dafür sind die Schwankungen niedriger. Nachfolgend ein Beispiel für einen Entnahmeplan von 5% jährlich mit dem offenen Immobilienfonds ”grundbesitz europa RC”:
Fonds-Entnahmeplan versus Rentenversicherung
Wir empfehlen für die Verrentung von Einmalbeträgen konservative Aktienfonds oder offene Immobilienfonds - hier eine Gegenüberstellung mit der Rentenversicherung:
| Fonds-Entnahmeplan mit Investmentfonds | sofortbeginnende Rentenversicherung | |
| Bleibt das Geld in meinem Eigentum? | Ja | Nein (nur Anspruch auf Rente – das Kapital verbleibt bei der Versicherungsgesellschaft) |
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Kann ich jederzeit über mein Kapital verfügen? |
Ja | Nein |
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Welche Unwägbarkeiten bestehen für mein Kapital und die Rentenansprüche bei Insolvenz des Anbieters bzw.Veruntreuung? |
Investmentfonds sind als Sondervermögen gesetzlich geschützt | Versicherungsverträge sind mehr als kompliziert – die Unwägbarkeiten bei Insolvenz und Veruntreuung sind dadurch größer! |
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Was passiert mit meinem Geld bei einer Währungsreform? |
Investmentfonds, die in Aktien oder Immobilien investieren sind Sachwerte mit Inflationsschutz | Die Kaufkraft der vereinbarten Rente sinkt mit der Geldentwertung! |
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Kann ich die Höhe meiner Rente flexibel verändern? |
Ja | Nein |
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Sind Kapital und Rente vererbbar? |
Ja | Nein (lediglich unter bestimmten Voraussetzungen wird die Rente noch ein paar Jahre an die Hinterbliebenen ausbezahlt) |




