Verlustverrechnungstopf

Seit Einführung der Abgeltungsteuer in 2009 können Verluste aus Investmentfonds unter bestimmten Umständen mit Gewinnen verrechnet werden. Die Verluste werden im Verlustverrechnungstopf deklariert.

Die Informationen aus dem Verlustverrechnungstopf können beim Wechsel der Verwahrstelle (Banken, Fondsplattformen…) mit übertragen werden.

Da für Käufe von Investmentfonds ab 2009 keine Spekulationssteuer mehr zu berücksichtigen ist, können Anleger jederzeit:

  • Auf bessere Investmentfonds umsteigen
  • Gewinnmitnahmen machen
  • aus wenig lukrativen Märkten aussteigen usw.

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