Thesaurierung
Bei der sogenannten “Thesaurierung” (lat. thesauros = Schatz oder Schatzhaus) werden erwirtschaftete Erträge z. B. bei Investmentfonds nicht an die Anleger ausbezahlt, sondern im Fonds wiederangelegt. In diesem Zusammenhang spricht man von “Thesaurierenden Investmentfonds”. Das Gegenteil davon sind ausschüttende Investmentfonds.
Diese thesaurierenden Fonds bieten bei positivem Verlauf einen Vorteil durch den Zinseszins-Effekt.
Auch bezüglich der seit 2009 geltenden Abgeltungsteuer stellen sich thesaurierende Fonds meist etwas besser – allerdings ist dies nur eine grobe Aussage, da die Steuer-Systematik abgesehen von der Ertragsverwendung noch von anderen Einzelheiten wie dem sogenannten Fonds-Domizil und Verwahr-Ort (Deutsch oder Ausländisch) abhängt!
Letzten Endes geht die steuerliche Betrachtung hinsichtlich der Ertragsverwendung sicherlich in Richtung “Erbsenzählerei” und steuerehrliche Anleger werden in beiden Fällen ihren Obulus an das Finanzamt entrichten müssen (im Zweifel immer den Steuerberater fragen). Da die von uns bevorzugten Aktienfonds ohnehin größtenteils thesaurierend sind, brauchen wir uns um diesen Sachverhalt nicht so viele Gedanken machen.

