Gemeinschaftseigentum

Hier: Gemeinschaftseigentum bei Eigentumswohnungen;

Dazu zählen z. B. das Grundstück, Aufzüge und die gemeinschaftliche Heizungsanlage sowie die Instandhaltungsrücklage.

Wie der Name schon sagt, ist für das Gemeinschaftseigentum die Eigentümergemeinschaft zuständig, d. h. fallen dort Kosten an, so werden sie auf alle Eigentümer verteilt oder „umgelegt” (vgl. Sonderumlage).

Gut verwaltete Immobilien in guten Lagen und mit guter Bausubstanz helfen Kapitalanlegern, ihr Vermögen auch in der Wirtschaftskrise zu erhalten.

Aufgrund der derzeit niedrigen Zinsen, können Sie gute Wohnimmobilien mit vergleichsweise wenig Eigenkapital finanzieren.

Informieren Sie sich hier: Kapitalanlageimmobilien

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