Baudenkmal
Die Einstufung als Baudenkmal bei Immobilien bestimmt das Amt für Denkmalschutz.
Bei der Sanierung von Baudenkmalen erhalten Investoren erhöhte Abschreibungen nach § 7 i EStG. Sanierungsmaßnahmen können dadurch im Zeitraum von 12 Jahren vollständig abgeschrieben werden (8 Jahre x 9% und 4 Jahre x 7%).
Wenn Sie über die Abschreibung hinaus auch noch ein einzigartiges Objekt suchen, das aufgrund seiner Lage ”im” Fluß und anderer Merkmale besonders hohe Wertzuwächse verspricht, sollten Sie sich noch diese Seite auf Trend-Invest.de ansehen: Wohnen an der Iller in Kempten/ Allgäu

