Beurkundungsgesetz
Das Beurkundungsgesetz (BeurkG), regelt u. a. die notariellen Beurkundungen bei Grundstücks- bzw. Immobilienkäufen.
Neben den Regelungen zur ordentlichen Errichtung der Urkunde bzw. des Kaufvertrages hat der Notar die Pflicht, zu überprüfen, ob das Geschäft den Gesetzen entspricht bzw. ob die von den Beteiligten abgegebenen Willenserklärungen Mängel enthalten.
Im eingeschränkten Umfang darf der Notar auch Gelder auf einem sogenannten Notaranderkonto verwahren.

