Teilungserklärung
Bei Wohnanlagen gibt eine Teilungserklärung u. a. Auskunft daüber, welche konkreten Gebäudeteile Sonder-, Teil- beziehungsweise Gemeinschaftseigentum sind.

Bei Wohnanlagen gibt eine Teilungserklärung u. a. Auskunft daüber, welche konkreten Gebäudeteile Sonder-, Teil- beziehungsweise Gemeinschaftseigentum sind.
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