Auflassungsvormerkung

Die Auflassungsvormerkung sichert durch Eintrag in das Grundbuch den schuldrechtlichen Anspruch auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück bzw. einer Immobilie.

Damit ist sichergestellt, daß der Verkäufer ein Objekt nicht an eine weitere Person verkauft.

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