Zinsbindungsfrist/ Zinsbindung
Die Zinsbindungsfrist ist der Zeitraum, für den ein im Darlehensvertrag vereinbarte Zinssatz festgeschrieben ist (Festzinsdarlehen).
Die Zinsbindungsfristen können von unterschiedlicher Dauer sein. Üblich sind Fristen von fünf, zehn, 15 oder 20 Jahren.
Gemäß § 489 BGB ist eine Kündigung während der Zinsbindungsfrist grundsätzlich ausgeschlossen. Nur bei einer über einen Zeitraum von zehn Jahren hinausgehenden Zinsbindungsfrist kann eine Kündigung bereits nach zehn Jahren mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist erfolgen.

