Sonderumlage
Hier: Sonderumlage bei Eigentumswohnungen;
Falls an dem Gemeinschaftseigentum einer Eigentumswohnanlage hohe Kosten anfallen, die ggf. aus der Instandhaltungsrücklage nicht gedeckt werden können, so kann die Eigentümergemeinschaft eine Sonderumlage beschließen.
Die einzelnen Eigentümer müssen dadurch, den Anteil der Kosten, der auf ihre Wohnfläche entfällt zusätzlich aufwenden.

