Belegenheitsprinzip

Viele Länder unterhalten mit Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen.

Erträge, die ein Kapitalanleger z. B. aus einem geschlossenen Fonds in einem dieser Länder erzielt, muß (darf) er dann dort versteuern.

Bei geschlossenen Fonds führt dies meist zu fast steuerfreien Ausschüttungen, wie z. B. auch hier:

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